Reitplatzordnung


Reiterkameraden Aesch
p. Adr. Gaby Wenger-Alter
Baselstrasse 55, 4147 Aesch BL
079 650 70 28


Reitplatzordnung
-Sämtliche Mitglieder der Reiterkameraden Aesch haben Anspruch auf die Zu-
 teilung eines Reitplatzschlüssels zu den Konditionen gem. Mitgliederreglement
 2012.
-Der Schlüssel lautet auf die Person, nicht auf das Pferd.
-Schlüsselinhaber dürfen ausnahmsweise einmalig eine Person als Gast
 mitnehmen.
-Der Vorstand, in Absprache mit dem Platzwart entscheidet, ob der Rasen-
 platz offen ist oder nicht. Die Weisungen sind verbindlich, ihnen ist unbedingt
 Folge zu leisten.
-Bei starkem Niederschlag ist der Grasplatz geschlossen. Jede/r Benützer/in
 sollte so viel Verantwortung mittragen, dass der Grasplatz keinen Schaden
 nimmt.

-Widerhandlungen können vom Vorstand mit dem Entzug des Reit-
 platzschlüssels geahndet werden.
-Pferde dürfen auf dem Grasplatz geweidet werden, solange dieser offen ist
 und sämtliche Anwesenden damit einverstanden sind.
-Hufe ausräumen beim Verlassen des Sandplatzes.
-Auf dem ganzen Areal ist das Einsammeln des anfallenden Mistes obligato-
 risch, es steht dafür Karette und Mistboy zur Verfügung neben dem Sand-
 platz.
-Der Parkplatz muss sauber gehalten werden, Mist nicht bei den Bäumen
 deponieren!

-Anfragen von Nichtmitgliedern für Einzelbenützungen sind an den Präsidenten
 zu richten. Es wird eine Gebühr von Fr. 20.00 pro Pferd erhoben (Aktivmit-
 glied Fr. 15.00 pro Pferd), jedoch max. 5 Einzelbenützungen pro Jahr.
-Anfragen zur Durchführung von externen Veranstaltungen oder Trainings sind
 an den Präsidenten zu richten.
-Während Veranstaltungen und vom Verein durchgeführten Trainings und
 Kursen sind Hunde an der Leine zu führen und dürfen nicht unbeaufsichtigt
 herumspringen.

-Bei Kursen vom Verein ist der Reitplatz für die Kursteilnehmer reserviert
 (Aktivitäten siehe Homepage).


Danke fürs Befolgen und die Rücksichtnahme!

Vorstand RK Aesch